Ute Wenzel Rechtsanwältin Berlin

Rechtsanwältin Ute Wenzel

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Familienrecht
Wenn die Ehe oder Partnerschaft scheitert, ist es sehr wichtig, sich rechtzeitig umfassend zu informieren. Nur wer seine Rechte kennt, ist in der Lage, vernünftige Entscheidungen zu treffen. Dabei unterstützen wir Sie durch Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in den Bereichen:

  • Scheidungsverfahren, Versorgungsausgleich, Güterrecht
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Trennungsunterhalt und Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt, Vaterschaft, Elternunterhalt
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Ehewohnung, Hausrat, Gewaltschutzverfahren
  • Lebenspartnerschaft und nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Adoptionsrecht, Pflegekinder und Pflegefamilien
  • Eheverträge, erbrechtliche Regelungen

Bereits vor der Eheschließung oder für Paare ohne Trauschein kann eine Beratung besonders nützlich sein, wenn es gute Gründe gibt, von den gesetzlichen Regeln abzuweichen und einen Vertrag zu schließen.

Miet- und Pachtrecht
Das Mietrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Vermieter und Mieter vom Beginn eines Mietverhältnisses bis zum Ende und zum Teil auch darüber hinaus.
Wir beraten und vertreten Mieter und Vermieter außergerichtlich und gerichtlich u.a. zu folgenden Schwerpunkten:

  • zum Wohn- und Gewerberaummietrecht, Pachtrecht
  • bei der Vertragsgestaltung und -prüfung
  • Miethöhe, Kaution und Mietminderung
  • bei Kündigungen, Räumung, Fristen
  • bei Modernisierungen und Instandsetzungen
  • zu Energielieferungsverträgen
  • zur Durchsetzung Ihrer Forderungen
  • Nutzungsrechte der Kleingärtner
  • Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung
  • Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe


Arbeitsrecht
Wir vertreten Ihre rechtlichen Interessen im Arbeitsrecht außergerichtlich und gerichtlich sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite und bieten Ihnen u.a. folgende Leistungen an:

  • Beratung zum Arbeitsvertrag, Inhaltskontrolle und Gestaltung
  • Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vor und nach Ausspruch der Kündigung, Vertretung in Kündigungsschutzprozessen, Abfindung
  • Beratung zu Vergütungsfragen, Mindestlohn, Sonderzahlungen
  • zu Versetzung, Weisungsrecht, Mobbing, Abmahnung
  • zu Leiharbeit, Werk- und Dienstleistungsverträgen
  • Arbeitnehmerentsendung, Teilzeitarbeit
  • Beratung zum Mutterschutz, Elternzeit, Famillienpflegezeit, Krankheit
  • Urlaub, Urlaubsanspruch, Abgeltung, Zeugnisanspruch, Zeugnisprüfung

Wir kümmern uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtschutzversicherung bzw. prüfen, ob Prozesskostenhilfe beantragt werden kann.

Grundstücks- und Nachbarrecht
Nachbarn kann man sich nicht aussuchen. Ein friedliches, freundliches Miteinander ist wünschenswert aber leider nicht immer der Fall. Nachbarrecht ist Landesrecht, jedes Bundesland hat ein eigenes Nachbarrechtsgesetz und es gibt einige Regeln im BGB sowie Gewohnheitsrecht. Neben dem Privatrecht sind öffentlich-rechtliche Vorschriften zu beachten. Wir beraten und vertreten Sie zu folgenden Schwerpunkten:

  • Rechte und Pflichten des Eigentümers, Pächters und Nachbarn
  • Nachbarrechtliches Gemeinschaftsverhältnis
  • Auseinandersetzungen über Lärm, Gerüche, Hecken, Sträucher, Bäume
  • Streitigkeiten um Laub, Licht und Schatten
  • Überhang, Überbau, Abstandsflächen
  • Vorschriften zu Einfriedungen, Zäunen und Grundstücksgrenzen
  • Beratung zu Lasten, Dienstbarkeiten, Wegerechten u.a.

Mit Nachbarn das Gespräch über Probleme zu suchen und Lösungswege zu finden, ist nicht immer leicht, lohnt sich aber oft. Wir unterstützen Sie dabei!

Erbrecht
Wer erben soll, ist eine ganz private Entscheidung, die jedem selbst überlassen bleibt. Damit eine letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag) auch wirksam ist und die gewünschten Folgen eintreten, müssen viele rechtliche Fragen bedacht werden. Auch wenn Sie selbst geerbt haben, sind viele Probleme zu klären und Formalitäten zu erledigen.
Wir beraten und vertreten Sie zu folgenden Themenschwerpunkten:

  • letztwillige Verfügungen, Testament, Erbvertrag
  • Gestaltung, Prüfung, Anpassung und Widerruf von Testamenten
  • Einzeltestamente, Ehegattentestamente, Behindertentestamente
  • Pflichtteilsrecht, Erbausschlagung, Anfechtung
  • Erbengemeinschaft, Erbauseinandersetzung, Erbscheinsverfahren
  • Erben im Ausland, EU-Erbrechtsverordnung
  • Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Mediation
Mediation (lateinisch Vermittlung) ist ein

  • strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes, bei dem unabhängige „allparteiliche“ Dritte die Konfliktparteien in ihrem Lösungsprozess begleiten.
  • Die Konfliktparteien, nicht der Mediator! versuchen dabei, zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.
  • Der Mediator oder ein Mediatoren-Team in Co-Mediation trifft keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich.
  • Mediation hat sich in vielen Bereichen des privaten Lebens als erfolgreiche Methode, Konflikte schnell, kostengünstig, vertraulich und selbstverantwortlich zu lösen, bewährt, so zum Beispiel bei Konflikten in der Familie, bei Trennung und Scheidung, in der Schule, bei Erbschaftsangelegenheiten und Nachbarschaftsstreitigkeiten und Konflikten in Eigentümergemeinschaften.

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Rechtsanwältin Ute Wenzel Berlin
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